Mediation/Anwaltsmediation

Über Mediation wird oft gesprochen – aber was ist eigentlich Mediation?

Mediation ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren. Mediation ist ein strukturiertes, unter dem Schutz der absoluten Vertraulichkeit stehendes Verfahren. Mit Unterstützung eines besonders ausgebildeten Mediators bietet die Mediation die Chance der konstruktiven Konfliktlösung, wobei die Parteien autonom eine einvernehmliche Regelung ihres Konflikts erarbeiten.

Der Begriff Mediation wird am besten erfasst durch Vermittlung, Ausgleich, Versöhnung. In der Vermittlung ist die zentrale Leistung des Mediators zu sehen. Das häufig zwischen den Konfliktparteien abgebrochene Gespräch wird mit seiner Hilfe wieder aufgenommen und die oftmals verzerrten Bilder der streitenden Parteien voneinander – Bild des gegenüber – einer Korrektur zugeführt.

Ausgleich bedeutet im Rahmen einer Mediation in erster Linie der Ausgleich von Interessen. Nicht die Positionen der jeweiligen Partner werden betont, sondern die Verschiedenartigkeit der Interessen, Ziele und Motive. Da das Ergebnis einer Mediation in die Zukunft gerichtet ist und eine tragfähige, zukunftsorientierte Lösung beinhalten soll, ist die versöhnliche Komponente einer Mediation wesentlich auf künftiges Kommunizieren und Kooperieren der Parteien/Medianten gerichtet.

Die weitere wesentliche Besonderheit der Mediation besteht darin, dass die Konfliktparteien unter Anleitung und Mitwirkung eines Mediators darin unterstützt werden, selbst an einer Lösung des Konfliktes zu arbeiten und eine Konfliktlösung zu finden, die ihren eigenen Interessen gerecht wird. Dabei entspricht es dem Wesen der Mediation, dass die Konfliktparteien die Leitung der Verhandlungen zur eigentlichen Konfliktbearbeitung einem besonders ausgebildeten, unabhängigen Mediator übertragen. Die Parteien werden also von einem Mediator unterstützt, strittige Punkte herauszuarbeiten, zu identifizieren und entsprechende Lösungsoptionen auszuarbeiten. Dabei geht es in der Mediation nicht vordergründig um Vergangenheitsbewältigung, sondern vielmehr darum, tragfähige und zukunftsorientierte Lösungswege zu erschließen.

Da sich die Mediation nicht ausschließlich auf die rein rechtlich relevanten Gesichtspunkte beschränkt, sondern die Beziehungsebene der Beteiligten mit einbezieht, ist es möglich, an den Interessen der Parteien ausgerichtete, zukunftsorientierte und für beide Parteien wertschöpfende Ergebnisse zu erzielen.

Deshalb stellt die Mediation nicht nur eine gleichwertige Form der Konfliktbehandlung neben der gerichtlichen Auseinandersetzung oder der Schlichtung dar – die Mediation ist vielmehr der bessere Weg, da die Beteiligten im Rahmen einer Mediation selbstbestimmt und zukunftsorientiert unter Beibehaltung eigener Interessen und Motive Lösungswege vereinbaren und zum Gegenstand einer Abschlussvereinbarung machen. In der Mediation werden die Interessen und Motive der Beteiligten vollständig aufgedeckt und zum Inhalt der Lösungsfindung gemacht. Dadurch eröffnet sich den Beteiligten die Möglichkeit, Lösungen zu finden, bei denen beide gewinnen und keiner verliert. Es entscheidet nicht irgendein Dritter über den Konflikt aus seiner Sicht und seiner Wertungssphäre, sondern die Parteien selbst legen ihren Konflikt offen und erarbeiten sich mit der Unterstützung des Mediators eine auf ihre individuelle Situation zugeschnittene, gewinnbringende Lösungsvariante.

Dementsprechend lassen sich die wesentlichen Vorteile der Mediation punktuell so zusammen fassen:

  • Selbstbestimmung und Planungssicherheit
  • garantierte Berücksichtigung der eigenen Ziele und Interessen
  • Kosten und Zeitersparnis
  • absolute Vertraulichkeit

Familienmediation:

Besonders in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten hat sich die Mediation etabliert und bewährt. Die Mediation gibt den Konfliktparteien die Möglichkeit die Konsequenzen der Trennung selbstverantwortlich einer Regelung zu unterziehen und somit für die betreffende Familie bzw. betreffende Partnerschaft eine individuelle, maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten. So bleiben beispielsweise Eltern nach der Trennung Eltern. Die Elternverantwortung kann meist nur sinnvoll getragen werden, wenn die Eltern zusammen nach einer einvernehmlichen Lösung, die Kinder betreffend, suchen. Tragfähige, das Kindeswohl betreffende Regelungen zum Umgang, Aufenthalt und zur elterlichen Sorge sind im gerichtlichen Verfahren auf strittiger Ebene tatsächlich nicht zu finden. Im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen werden oftmals, ohne wirkliche Kenntnis der gesamten Konfliktstruktur subjektiv eingefärbte Gesichtspunkte Dritter und Nichtbeteiligter an die Stelle der Interessenlage der eigentlichen Eltern gesetzt, wobei in der Regel keinerlei Konfliktbereinigung erzielt wird.

Zwar beschränkt sich die Mediation nicht auf die rein rechtlich relevanten Gesichtspunkte, sondern wird im Wesentlichen von den Interessen der Parteien bestimmt und nicht von der objektiven Rechtslage, so schließt die Mediation die Kenntnis der Rechtslage aber nicht aus, sondern bedingt sie. Die Kenntnis der Rechtslage ist von Vorteil, damit alle Aspekte gesehen werden und die in der Mediation getroffenen Vereinbarungen bewusst, rechtssicher und somit auf Dauer von Bestand, abgeschlossen werden können. Der qualifizierte Anwaltsmediator, dessen Kernkompetenzen das Familienrecht und das Familienverfahren umfassen, schließt somit die Kenntnis der Rechtslage im erforderlichen Umfang in das Mediationsverfahren ein. Aus diesem Grunde sind Familienanwälte mit zertifizierter und fundierter Mediationsausbildung besonders für die Familienmediation berufen.