Ordnungswidrigkeitenrecht
Bußgeldbescheide gehören nicht zu der Post, die man gerne öffnet. Bringen Sie den Bescheid zu uns und wir helfen Ihnen, die Entscheidung der Bußgeldbehörde auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Nach Informationsbeschaffung beraten wir Sie über die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens und verteidigen Sie vor dem Amtsgericht. Auch wenn der Vorwurf berechtigt ist, so ergeben sich meist Möglichkeiten, die Folgen des Verstoßes zu mildern.
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Strafrecht
Das Strafrecht dient der Wahrung und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und sorgt für ein störungsfreies Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Doch auch demjenigen, der das Zusammenleben stört, dem Straftäter, stehen Rechte zu. Die Einhaltung eines ordnungsgemäßen und fairen Strafverfahrens ist die Aufgabe der Strafverteidigung. Dies beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Sie werden einer Straftat beschuldigt, zu Recht oder zu Unrecht. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf. Wir beraten und vertreten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und verteidigen Sie vor Gericht.
Gleiches gilt auch dann, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird. Überschneidungen gibt es dabei mit dem Bereich des Verkehrsrechts.
Im Jugendstrafrecht gelten besondere Spielregeln. Im Umgang mit Jugendlichen und Heranwachsenden zahlt sich die breit gefächerte Altersstruktur unserer Kanzlei aus.
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