Ehe- und Familienrecht

Das Rechtsgebiet Familienrecht umfasst nicht nur den Bereich Scheidung sowie die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragen zum Kindesunterhalt, elterlicher Sorge, Trennungs- sowie Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögen- und Versorgungsausgleich, sondern insbesondere auch die Rechtswirkungen während und nach geschiedener Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.

Wir sehen als Anwälte und Fachanwälte für Familienrecht unsere Aufgabe darin, Sie sowohl vorbeugend vor der Eheschließung als auch während der Ehe zu beraten und durch die Gestaltung von Ehe- bzw. Erbverträgen Ihre Interessen bestmöglichst zu wahren.

Bei Trennung und Scheidung sind wir in allen anstehenden Fragen – Unterhalt, Verbleib der Kinder, Regelung der finanziellen Verhältnisse, Erhalt der Wohnung, Vermögensauseinandersetzung und Scheidung – Ihre Ansprechpartner.

Unsere Tätigkeit im Familienrecht erstreckt sich mithin auf alle Fragen und Folgen von Trennung und Scheidung, Güterrecht/Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung von Grundstückseigentum und Wohnungseigentum im Zuge von Trennung und Scheidung, Fragen des Vaterschaftsrechts, des Versorgungsausgleichs sowie sämtliche Unterhaltsansprüche bei Trennung und Scheidung sowie minderjähriger und/oder volljähriger Kinder, Fragen des Sorgerechts gemeinsamer ehelicher und nichtehelicher Kinder sowie Fragen des Elternunterhaltes und der im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehenden und dringend zu beachtenden Fragen des Erbrechts.

Nicht selten wird durch die Fokussierung auf den Trennungskonflikt, der sich aus Ehe und Familie sowie aus Verwandtschaft ergibt, der erbrechtliche Regelungsbereich zu wenig beachtet.