Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Treten im Arbeitsleben rechtliche Probleme auf, hängt dies stets unmittelbar mit der wirtschaftlichen Existenzgrundlage zusammen. Deshalb sollte anwaltliche Beratung so früh wie möglich einsetzen, um ein störungsfreies Miteinander von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewährleisten oder wiederherzustellen. Kein Arbeitgeber kann Interesse an unzufriedenen Mitarbeitern haben. Kein Arbeitnehmer kann Interesse an unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz haben. Werden Probleme nicht angegangen, drohen Konsequenzen, bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Dies ist kein Widerspruch, sondern wesentlicher Vorteil, da die Kenntnis beider Seiten der Medaille die Qualität unserer Leistung verbessert.
Neben dem reinen Arbeitsrecht gehören zu einer ganzheitlichen Beratung auch Fragen des Sozialversicherungs- und Steuerrechts sowie Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Darüber hinaus betreuen wir nicht nur individualrechtliche Angelegenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, auch die Regelung kollektivrechtlicher Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Sozialrecht
Die Sozialverwaltung arbeitet langsam und ungenau. Nur ein Vorurteil? Fest steht, dass die Sozialbehörden unter mangelnder personeller Ausstattung besonders leiden. Da bleiben Fehler nicht aus. Ansprüche werden falsch berechnet, dringend benötigte Entscheidungen lassen zu lange auf sich warten. Egal ob gegen Sie beim Bezug von Arbeitslosengeld eine Sperrzeit verhängt wird oder Ihr Arbeitsunfall als solcher nicht anerkannt wird. Wir bereiten den Sachverhalt auf und legen ihn mit allen notwendigen Nachweisen der Behörde vor, so dass schnell und ohne weitere Verzögerung entschieden werden kann. Ist die Entscheidung falsch, vertreten wir Ihre Interessen zielgerichtet und mit Nachdruck vor dem Sozialgericht.